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Recorded & Publishing

Klage der Musikbranche gegen Heise erfolgreich

Laut einem Urteil des Landgerichts München hat "heise online" vorsätzlich Beihilfe zu einer unerlaubten Handlung geleistet. Der Streitwert des Verfahrens zwischen dem Heise-Verlag und acht Firmen der Musikwirtschaft liegt bei 500.000 Euro.

dg05.04.2005 14:21

Laut einem Urteil des Landgerichts München hat der Informationsdienst "heise online" vorsätzlich Beihilfe zu einer unerlaubten Handlung geleistet. Das Magazin hatte in einem Artikel zwar kritisch über die Slysoft-Software zum Kopieren von DVDs berichtet, jedoch direkt auf die Internetseite des Herstellers verlinkt. Acht Unternehmen aus der Musikindustrie hatten daraufhin gegen den Heise Zeitschriften Verlag geklagt. Heise hafte nun den Münchner Richtern zufolge gemäß Paragraph 830 des BGB als Gehilfe wie der Hersteller selbst. Obwohl der Internetnutzer die Software erst über weitere Klicks erwerben könne, sei es maßgeblich, dass die Leser direkt auf das Angebot von Slysoft geführt würden. Der Streitwert des Verfahrens liegt bei 500.000 Euro. Beide Seiten müssen ihre Kosten am Verfahren begleichen. Das Urteil der Münchner Richter ist noch nicht rechtskräftig. Der Heise Verlag kündigte an, die Möglichkeit weiterer Rechtsmittel zu prüfen.

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