GEMA und OpenAI äußern sich zu erster Verhandlung
Nach der ersten öffentlichen Verhandlung äußerten sowohl die GEMA als auch OpenAI ihre Standpunkte zum Rechtsstreit der beiden Parteien. Bei dem Termin am 29. September im Landgericht München I schloss sich die vorsitzende Richterin eher der Argumentation der deutschen Verwertungsgesellschaft an.
Selbst die Richterin und beide Parteien betonten während der Verhandlung noch einmal das vergleichsweise große öffentliche Interesse an dem Rechtsstreit. Das scheint wenig verwunderlich, wenn man bedenkt, dass laut der GEMA mehr als die aktuell verhandelten neun Songs zur Debatte stünden. Die Vorsitzende Richterin und OpenAI wiesen jedoch innerhalb der Verhandlung mehrfach darauf hin, dass in diesem Fall keine allgemeingültigen Gesetze festgelegt würden.