Musikindustrie sieht Störerhaftung durch BGH-Urteil bestätigt
In einem Rechtsstreit um die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke verkündete der Bundesgerichtshof am 12. Mai eine Entscheidung zur Störerhaftung. Demnach können Betreiber privater WLAN -Netze auch künftig auf Unterlassung verklagt werden. Stefan Michalk sieht dadurch die Rechtspraxis bestätigt.
ks12.05.2010 13:51
Lässt Schutzbehauptungen nicht gelten: Stefan MichalkMarkus Nass