Recorded & Publishing
Musikindustrie sieht Störerhaftung durch BGH-Urteil bestätigt
In einem Rechtsstreit um die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke verkündete der Bundesgerichtshof am 12. Mai eine Entscheidung zur Störerhaftung. Demnach können Betreiber privater WLAN -Netze auch künftig auf Unterlassung verklagt werden. Stefan Michalk sieht dadurch die Rechtspraxis bestätigt.
ks12.05.2010 13:51
In einem lange währenden Rechtsstreit um die nicht lizenzierte Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke verkündete der Bundesgerichtshof (BGH) am 12. Mai eine Entscheidung zur sogenannten Störerhaftung. Demnach können Betreiber privater WLAN-Netze künftig auf Unterlassung verklagt werden, nicht aber auf Schadensersatz. Stefan Michalk, Geschäftsführer des Bundesverbands Musikindustrie, sieht durch das Urteil die gängige...