In einem lange währenden Rechtsstreit um die nicht lizenzierte Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke verkündete der Bundesgerichtshof (BGH) am 12. Mai eine Entscheidung zur sogenannten Störerhaftung. Demnach können Betreiber privater WLAN-Netze künftig auf Unterlassung verklagt werden, nicht aber auf Schadensersatz. Stefan Michalk, Geschäftsführer des Bundesverbands Musikindustrie, sieht durch das Urteil die gängige Rechtspraxis bestätigt: „Das BGH-Urteil stellt endlich klar, dass WLAN-Betreiber als sogenannte Störer für Urheberrechtsverletzungen über ihren Internetanschluss verantwortlich sind. Mit der häufig verwendeten Schutzbehauptung, ein Dritter hätte unberechtigt das WLAN genutzt, kann sich niemand…
Musikindustrie sieht Störerhaftung durch BGH-Urteil bestätigt
In einem Rechtsstreit um die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke verkündete der Bundesgerichtshof am 12. Mai eine Entscheidung zur Störerhaftung. Demnach können Betreiber privater WLAN -Netze auch künftig auf Unterlassung verklagt werden. Stefan Michalk sieht dadurch die Rechtspraxis bestätigt.






