Als "Schrankenschmarotzer" titulierte Dr. Florian Drücke Dienste wie Flatster erst kürzlich. Nun kann der Bundesverband Musikindustrie auf zwei Urteile im Sinne der Rechteinhaber verweisen: Demnach seien "bestimmte Werbeaussagen" der Flatster-Betreiber "wettbewerbswidrig".
ks10.03.2011 12:20
Will "Schrankenschmarotzer" in die Schranken weisen: Dr. Florian DrückeMarkus Nass
Als "Schrankenschmarotzer" titulierte Dr. Florian Drücke Mitschnittdienste wie Flatster erst kürzlich. Der damals gerade zum Geschäftsführer des Bundesverbands Musikindustrie aufgestiegene Drücke kritisiert bei einer Tagung in Münster im Herbst 2010, dass die Betreiber solcher Plattformen ihr Geld unter dem Deckmantel der Privatkopie und auf Kosten der Produzenten verdienen würden.
Als "Schrankenschmarotzer" titulierte Dr. Florian Drücke Mitschnittdienste wie Flatster erst kürzlich. Der damals gerade zum Geschäftsführer des Bundesverbands Musikindustrie aufgestiegene Drücke kritisiert bei einer Tagung in Münster im Herbst 2010, dass die Betreiber solcher Plattformen ihr Geld unter dem Deckmantel der Privatkopie und auf Kosten der Produzenten verdienen würden.