Legal: Zur Besteuerung von verbilligten und Freikarten für Konzerte
Manche Hallenbetreiber oder Konzertveranstalter geben Eintrittskarten verbilligt oder kostenlos an Geschäftspartner, Bekannte oder eigene Mitarbeiter ab. Muss der Kartenempfänger die Einnahme versteuern? Kann der Hallenbetreiber oder Konzertveranstalter die Ausgabe absetzen? Rechtsanwalt Ulrich Poser erläutert die Sachlage.
Werden Tickets an Geschäftsfreunde als Geschenk abgegeben, sind sie für den Schenkenden nur als Betriebsausgabe abziehbar, wenn der Freibetrag von 35 Euro pro Jahr nicht überschritten wird. Schon ein Cent mehr verhindert die Abziehbarkeit komplett. Erfolgt die Zuwendung als Gegenleistung für eine Leistung des Empfängers, liegt kein Geschenk vor. Dann sind die Aufwendungen voll als Betriebsausgabe abziehbar. Beim Kartenempfänger ist der geldwerte Vorteil dann zu versteuern. Auf die steuerliche Er...