EMI-Musikverlag setzt sich im Klingeltonstreit durch
Der Bundesgerichtshof zieht auch unter den dritten Rechtsstreit rund um die Auswertung von Musik per Klingelton einen Schlussstrich. Bei EMI Music Publishing sehen Markus Hedke und Oliver Schwenzer ihre Position bestätigt, laut Rechtsanwalt Jens Schippmann weist das Urteil zudem über das mobile Geschäft hinaus.
Der Bundesgerichtshof (BGH) zieht mit einem aktuellen Urteil auch unter den dritten, langjährigen Rechtsstreit rund um die Auswertung von Musik über Klingeltöne einen Schlussstrich. Nach Informationen von EMI Music Publishing Germany wies der BGH mit seinem Urteil vom 11. März 2010 unter dem Aktenzeichen I ZR 18/08 die Revision der deutschen T-Mobile gegen ein früheres Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg aus dem Dezember 2007 zurück.