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Die Ausländersteuer verstößt gegen EU-Recht

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Die oft gescholtene Ausländersteuer zur Besteuerung ausländischer Künstler in Deutschland ist nicht mit EU-Recht zu vereinbaren.

ms17.06.2003 11:32

Das Urteil war allgemein erwartet worden, nachdem der Schlussantrag des Generalanwalts im März diesen Jahres (musikwoche berichtete ausführlich) bereits diese Grundtendenz enthielt. Demnach ist die bisherige Regelung, dass ausländische Künstler pauschal auf die Bruttogage besteuert werden und im Gegensatz zu ihren deutschen Kollegen die Kosten nicht in Abzug bringen können, nicht rechtens. Sie verstoße gegen den gemeinschaftsrechtlichen Grundsatz der Nichtdiskriminierung und damit gegen EU-Recht. Mit einer Ausnahme: Wenn die pauschale Besteuerung nicht höher ist als die Besteuerung nach der progressiven Einkommensteuertabelle, bleibt die pauschale Besteuerung.

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