Unter dem Namen Music Revenue Sharing brachte die Facebook-Mutter Meta jüngst ein Tool ans Netz, das eine Brücke zwischen nutzergenierten Videoinhalten einerseits und vorab lizenzierter Musik andererseits schlagen soll - mit entsprechender Vergütung der Rechteinhaber. GEMA-Justiziar Tobias Holzmüller wertet das als richtigen Schritt.
Knut Schlinger27.07.2022 09:49
Songs von Acts wie Post Malone gehören bereits mit zum geklärten Katalog: Blick in den Rights Manager genannten Werkzeugkasten des neuen Facebook-Programms Music Revenue Sharingabout.fb.com, Screenshot
Unter dem Namen Music Revenue Sharing brachte die Facebook-Mutter Meta jüngst ein Tool ans Netz, das eine Brücke zwischen nutzergenierten Videoinhalten auf der Plattform einerseits und vorab für die Nutzung in solchen UGC-Videos freigegebener Musik andererseits schlagen soll - mit entsprechender Vergütung der Rechteinhaber aus dem Musikgeschäft.
Unter dem Namen Music Revenue Sharing brachte die Facebook-Mutter Meta jüngst ein Tool ans Netz, das eine Brücke zwischen nutzergenierten Videoinhalten auf der Plattform einerseits und vorab für die Nutzung in solchen UGC-Videos freigegebener Musik andererseits schlagen soll - mit entsprechender Vergütung der Rechteinhaber aus dem Musikgeschäft.