Recorded & Publishing
Musikverleger zeigen sich von Urteil geschockt und in der Existenz bedroht
Die Entscheidung des Berliner Kammergerichts im Streit um den Verlegeranteil zwischen der GEMA und den Das-Ich-Musikern Bruno Kramm und Stefan Ackermann sorgt bei den Musikverlagen für "blankes Entsetzen". Der Deutsche Musikverleger-Verband appelliert an den Gesetzgeber, die Verlegerbeteiligung unverzüglich gesetzlich zu regeln.
ks15.11.2016 12:39
Die im Streit um den Verlegeranteil zwischen der GEMA und den Das-Ich-Musikern Bruno Kramm und Stefan Ackermann sorgt bei den Musikverlagen für "blankes Entsetzen", wie es in einer Mitteilung des von Präsident Rolf Budde geleiteten Deutschen Musikverleger-Verbands (DMV) aus Berlin heißt. Das "existenzbedrohende Urteil" habe die deutschen Musikverleger geschockt.