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"Metall auf Metall" - erste Reaktionen auf EuGH-Urteil zur "Pastiches"-Ausnahme

Neue Runde im langjährigen Sampling-Zwist zwischen Kraftwerk und Moses Pelham: Der Europäische Gerichtshof hat sich mit der Tragweite der Ausnahmeregelung für sogenannte Pastiches beschäftigt und legte dazu am 14. April 2026 ein Urteil vor. Bevor nun wieder der Bundesgerichtshof zum Zug kommt, meldet sich bereits BVMI-Manager René Houareau zu Wort.

Knut Schlinger14.04.2026 13:41
"Metall auf Metall“ - erste Reaktionen auf EuGH-Urteil zur „Pastiches“-Ausnahme
Sieht die 2021 in Deutschland eingeführte Pastiche-Schranke bislang mit "erheblicher Rechtsunsicherheit" verbunden: René Houareau, Geschäftsführer Recht & Politik beim Bundesverband Musikindustrie, hier bei der Kulturkonferenz des Branchenverbands im Sommer 2023. Foto: Markus Nass, BVMI

Seit 1998 beschäftigt der Fall nun schon die Gerichte. Zunächst hatte Musikproduzent Moses Pelham 1997 eine prägnante rhythmische Sequenz aus dem Kraftwerk-Song "Metall auf Metall" für den von Sabrina Setlur gesungenen Titel "Nur mir" genutzt. Im Laufe der folgenden Jahre hatten mehrere Gerichte, und auch zweimal der Bundesgerichtshof (BGH), zugunsten von Kraftwerk entschieden, bis das Bundesverfassungsgericht die Urteile 2016 als verfassungswidrig aufhob und insbesondere mit Blick auf Zweifel an der Vereinbarkeit mit EU-Grundrechten an den BGH zurückverwies. Dieser legte den Fall daraufhin dem EuGH zur Prüfung vor. Eine später eingeführte Schrankenregelung sorgte nun für eine erneute Einordnung aus Luxemburg.

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