Kartellamt lässt Rechteinhaber und Werbewirtschaft auflaufen
Unter dem Motto "Follow The Money" wollten Rechteinhaber und Werbetreibende die Geldflüsse an Onlinedienste stoppen, deren Geschäftsmodell auf der Verletzung von Urheberrechten aufbaut. Doch dieser Ansatz scheitert nun am Bundeskartellamt. BVMI und ZAW kritisieren die Entscheidung.
ks22.04.2015 11:00
Meldet sich via Twitter zu Wort: BVMI-Geschäftsführer Florian Drücke bezeichnet die Entscheidung des Kartellamts als "nicht nachvollziehbar"twitter.com, Screenshot
Unter dem Motto "Follow The Money" wollten Rechteinhaber und Werbetreibende branchenübergreifend die Geldflüsse an Betreiber von Onlinediensten stoppen, deren Geschäftsmodell auf der Verletzung von Urheberrechten aufbaut. Doch dieser Ansatz scheitert nun am Bundeskartellamt, wie der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) bestätigt.
Unter dem Motto "Follow The Money" wollten Rechteinhaber und Werbetreibende branchenübergreifend die Geldflüsse an Betreiber von Onlinediensten stoppen, deren Geschäftsmodell auf der Verletzung von Urheberrechten aufbaut. Doch dieser Ansatz scheitert nun am Bundeskartellamt, wie der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) bestätigt.