Jack White hofft weiter auf Schadensersatz von Julius Bär
Der Bundesgerichtshof wies am 23. Februar eine Klage gegen das Bankhaus Julius Bär zurück. Von diesem Urteil soll allerdings eine ebenfalls gegen Julius Bär laufende Klage des Musikproduzenten Jack White nicht betroffen sein.
Der Bundesgerichtshof (BGH) wies am 23. Februar eine Prospekthaftungsklage gegen das schweizerische Bankhaus Julius Bär zurück. Verschiedene Anleger fühlten sich von den Bankern schlecht beraten und hatten wegen angeblich unzureichender Angaben in Verkaufsprospekten der Schweizer auf Schadensersatz geklagt. Von diesem BGH-Urteil sei eine ebenfalls gegen Julius Bär laufende Klage des Musikproduzenten Jack White nicht betroffen, heißt es in einem Schreiben der Jack White Productions AG, deren Vorstandsvorsitzender White ist.