Handelsgericht Wien entscheidet gegen YouTube
In einer noch nicht rechtskräftigen Entscheidung des Handelsgerichts Wien heißt es, dass die Videoplattform direkt haftbar gemacht werden kann, wenn Dritte urheberrechtsverletzende Inhalte hochladen. Geklagt hatte der österreichische TV-Sender Puls4, der zu ProSiebenSat.1 gehört.
In einer noch nicht rechtskräftigen Entscheidung des Handelsgerichts Wien heißt es, dass die Videoplattform direkt haftbar gemacht werden kann, wenn Dritte urheberrechtsverletzende Inhalte hochladen. Auf Unterlassung geklagt hatte der österreichische TV-Sender Puls4. Der zu ProSiebenSat.1 gehörende Sender hatte 2014 verlangt, dass die Plattform verhindern müsse, dass User entsprechendes Material auf YouTube einstellen. Damals waren Inhalte von Puls4 bei YouTube aufgetaucht.