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Clemens Rasch begrüßt Streamingurteil

Der Europäische Gerichtshof hat am 26. April entschieden, dass Streaming von urheberrechtlich geschützten Inhalten ohne Zustimmung des jeweiligen Urhebers gegen geltendes Recht verstoßen kann. Rechtsanwalt Clemens Rasch wertet das EuGH-Urteil als "erfreuliche Stärkung der Position der Kreativindustrie".

_disc27.04.2017 13:41
Wertet das EuGH-Urteil positiv: Anwalt Clemens Rasch von der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte
Wertet das EuGH-Urteil positiv: Anwalt Clemens Rasch von der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte wattendorff.de

Der Europäische Gerichtshof hat am 26. April 2017 entschieden, dass Streaming von urheberrechtlich geschützten Inhalten ohne Zustimmung des jeweiligen Urhebers gegen geltendes Recht verstoßen kann. Für MusikWoche analysiert der Hamburger Rechtsanwalt Clemens Rasch das Urteil:

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