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BVMI wertet Urteil gegen Streamripping-Dienst MusicMonster.FM als Erfolg

Das Oberlandesgericht in München entschied am 22. November, dass der Streamripping-Dienst MusicMonster.FM rechtswidrig ist. Der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) lobt das Urteil als wichtige Entscheidung.

jk23.11.2018 14:17
Will weiterhin gegen "dreiste Geschäftsmodelle" vorgehen: Florian Drücke
Will weiterhin gegen "dreiste Geschäftsmodelle" vorgehen: Florian Drücke Markus Nass/BMVI

Im Verfahren von Sony Music gegen den Streamripping-Dienst MusicMonster.FM entschied das Oberlandesgericht München am 22. November 2018, dass der Dienst rechtswidrig und unlizenziert ist.

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