BVMI wertet Urteil gegen Streamripping-Dienst MusicMonster.FM als Erfolg
Das Oberlandesgericht in München entschied am 22. November, dass der Streamripping-Dienst MusicMonster.FM rechtswidrig ist. Der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) lobt das Urteil als wichtige Entscheidung.
jk23.11.2018 14:17
Will weiterhin gegen "dreiste Geschäftsmodelle" vorgehen: Florian DrückeMarkus Nass/BMVI
Im Verfahren von Sony Music gegen den Streamripping-Dienst MusicMonster.FM entschied das Oberlandesgericht München am 22. November 2018, dass der Dienst rechtswidrig und unlizenziert ist.
Im Verfahren von Sony Music gegen den Streamripping-Dienst MusicMonster.FM entschied das Oberlandesgericht München am 22. November 2018, dass der Dienst rechtswidrig und unlizenziert ist.