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BVMI wertet Kölner Urteil als Zeichen gegen illegale Musiknutzung

In einem Rechtsstreit mit dem Content-Delivery-Network Cloudflare fällte jüngst das Oberlandesgericht Köln eine Entscheidung. Beim Bundesverband Musikindustrie sieht René Houareau "die Störerhaftung von Anonymisierungsdiensten etabliert".

Knut Schlinger07.11.2023 13:59
BVMI wertet Kölner Urteil als Zeichen gegen illegale Musiknutzung
Erkennt im Urteil des OLGs Köln eine "Verschärfung der Haftung als echte Täterhaftung: René Houareau, Geschäftsführer Recht & Politik beim BVMI, hier bei der Kulturkonferenz des Branchenverbands im Frühsommer 2023. Foto: Markus Nass, BVMI

Den Anonymisierungsdienst der Firma Cloudflare hat die Musikindustrie bereits länger im Visier. So erließ zum Beispiel Mitte 2022 ein italienisches Gericht eine einstweilige Verfügung gegen das Unternehmen, was man bei der IFPI in London und beim italienischen FIMI-Branchenverband als Erfolg in der Bekämpfung von Onlinepiraterie wertete. Schon zuvor hatte ein Kölner Gericht ...

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