Recorded & Publishing

BVMI wertet Kölner Urteil als Zeichen gegen illegale Musiknutzung

In einem Rechtsstreit mit dem Content-Delivery-Network Cloudflare fällte jüngst das Oberlandesgericht Köln eine Entscheidung. Beim Bundesverband Musikindustrie sieht René Houareau „die Störerhaftung von Anonymisierungsdiensten etabliert“.

Den Anonymisierungsdienst der Firma Cloudflare hat die Musikindustrie bereits länger im Visier. So erließ zum Beispiel Mitte 2022 ein italienisches Gericht eine einstweilige Verfügung gegen das Unternehmen, was man bei der IFPI in London und beim italienischen FIMI-Branchenverband als Erfolg in der Bekämpfung von Onlinepiraterie wertete. Schon zuvor hatte ein Kölner Gericht die Firma im Jahr 2020 verpflichtet, den Zugang zu Inhalten zu sperren, die auf der Internetseite eines ihrer Kunden angeboten wurden. Das Verfahren war einst von einem Mitgliedsunternehmen des Bundesverbands Musikindustrie (BVMI) eingeleitet worden.

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