Anzeige
Recorded & Publishing

"Ausländersteuer" bleibt, wird aber abgeschwächt

Der Kampf deutscher Veranstalter und Rechtsanwälte gegen die sogenannte "Ausländersteuer" geht in eine neue Runde: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird im Sommer aller Voraussicht nach ein Urteil fällen, das eine deutliche Verbesserung für ausländischer Künstler vorsieht.

ms21.03.2003 13:13
Unermüdliche Kämpfer für ausländische Knstler: die Rechtsanwälte Molenaar (l.) und Grams
Unermüdliche Kämpfer für ausländische Knstler: die Rechtsanwälte Molenaar (l.) und Grams

"Wir sehen ein sehr deutliches Licht am Ende des Tunnels", erklärt der Bielefelder Rechtsanwalt Dr. Harald Grams, der gemeinsam mit seinem Kollegen Dick Molenaar aus Rotterdam den Fall seit 1996 betreut. Folgt der EuGH den Schlussanträgen des Generalanwalts Philippe Léger, dürfen künftig auch ausländische Künstler ihre Gagen mit den Kosten verrechnen und müssen nur den Nettoertrag versteuern. Bislang zählt im Gegensatz zu ihren deutschen Kollegen die Bruttogage. Die neue Regelung hätte eine erhebliche Verringerung der Steuerlast zur Folge. Grams blickt dem Urteil sehr zuversichtlich entgegen, denn bisher sei "in 90 Prozent aller Entscheidungen das Gericht der Meinung des Generalanwalts gefolgt".

Anzeige