Wer sein Funknetz nicht verschlüsselt, erleichtert bösen Buben den Diebstahl urheberrechtlich geschützter Werke. So sieht es der Bundesgerichtshof. Constanze Kurz sieht im BGH-Urteil lieber einen Dolchstoß der Musikindustrie. Sie ist Mitglied der Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft".
gil28.05.2010 10:33
Beklagt Kurz-Schlüsse: Manfred Gillig-Degrave
Wer sein Funknetz nicht verschlüsselt, erleichtert bösen Buben den Diebstahl urheberrechtlich geschützter Werke. So sieht es der Bundesgerichtshof. Constanze Kurz sieht im BGH-Urteil lieber einen Dolchstoß der Musikindustrie. Sie ist Mitglied der Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft".
Wer sein Funknetz nicht verschlüsselt, erleichtert bösen Buben den Diebstahl urheberrechtlich geschützter Werke. So sieht es der Bundesgerichtshof. Constanze Kurz sieht im BGH-Urteil lieber einen Dolchstoß der Musikindustrie. Sie ist Mitglied der Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft".