Musik
Prof. Dr. Reinhold Kreile über das GEMA-Abrechnungsverfahren
Das Berliner Landgericht schmetterte im Februar die Klage eines Musikers ab, der vor Gericht die Ausschüttung von Tantiemen erzwingen wollte, die ihm nach dem alten Hochrechnungsverfahren zugestanden hätten. Das Urteil markiert einen vorläufigen Höhepunkt beim Streit um das Abrechnungsverfahren PRO, das die GEMA seit dem 1. Januar 1998 anwendet. musicbiz fragte Prof. Dr. Reinhold Kreile, Vorstandsvorsitzenden und Generaldirektor der GEMA, nach der Bedeutung des Gerichtsentscheids.
Norbert Obkircher06.04.2000 22:00
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