MUSIKWoche: Haben Sie den Ausgang des Verfahrens in dieser Form erwartet?
Prof. Dr. Reinhold Kreile: Ich habe erwartet, und diese Erwartung teilten die Mitglieder des GEMA-Aufsichtsrates und die überwiegenden Mehrheit der Mitglieder, dass das Landgericht Berlin in der Einführung des verbesserten Hochrechnungsverfahrens PRO für Live-Aufführungen von U-Musik einen notwendigen und wichtigen Schritt zur besseren Erfassung der Werkaufführungen erkennt. Ebenso habe ich damit gerechnet, dass der Gesetzgeber die Notwendigkeit und Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme zur Erzielung einer größeren Verteilungsgerechtigkeit bestätigt. Darüber hinaus habe ich mich gefreut, dass das Gericht so umfassend den Sachverhalt dargelegt und gewürdigt hat. Die Richter haben nochmals alle Aspekte, die in der Diskussion um die Einführung des Systems vorgetragen wurden, detailliert erörtert und mit dieser Klarstellung der GEMA in jedem einzelnen Punkt Recht gegebent.
MW: Konnten Sie die Kritikpunkte der Kläger nachvollziehen?
Kreile: Ich konnte nachvollziehen, dass einige Mitglieder der GEMA sich Sorgen machten, dass sie durch eine exaktere Erfassung der ausgeführten Werke möglicherweise eine geringere Tantiemenausschüttung erhalten. Denn die GEMA war durch das bisherige, vereinfachte Verfahren nicht ausreichend in der Lage, die nicht durch Programme belegten Werkaufführungen genau zu zählen. Berechtigte Sorgen machten sich auch allerdings diejenigen Komponisten, die durch das alte Hochrechnungsverfahren benachteiligt und bei der Verteilung der Erträge wenig berücksichtigt wurden. Solche Sorgen hat die GEMA-Gemeinschaft sehr ernst genommen und bei der letzten Mitgliederversammlung der von Aufsichtsrat und Vorstand vorgeschlagenen Härtefallregelung zugestimmt. Was ich aber nicht nachvollziehen kann und konnte, ist der Vorwurf der sozialen Ungerechtigkeit. Denn das exakte Zählen und wissenschaftliche Hochrechnen von Aufführungen ist keine Frage der sozialen Einstellung. Das wissenschaftlich exakte Vorgehen stellt eine gebotene Pflicht, um die Verteilungsgerechtigkeit stets mit den besten technischen Möglichkeiten zu garantieren. Dies hat das Gericht auch deutlich gesagt.
MW: Plant die GEMA Nachbesserungen am System, oder bleibt PRO in seiner jetzigen Form bestehen?
Kreile: Es ist die Pflicht einer Verwertungsgesellschaft, stets alle technischen und administrativen Möglichkeiten zum Einsatz zu bringen, um eine ihrer zentralen Aufgaben zu erfüllen: die genaueste Erfassung von Musiknutzungen und damit die Garantie größtmöglicher Verteilungsgerechtigkeit. Wenn die Zukunft hier neue Möglichkeiten und Techniken erschließt, die tatsächlich zu einer weiteren Verbesserung des Verfahrens führen können, dann hat die GEMA diese selbstverständlich zu überprüfen und im positiven Fall einzuführen. Im Moment bemühen wir uns intensiv darum, mit der neu geschaffenen Direktion Musikprogramme/Programme Monitoring Maßnahmen zur Verbesserung des Programmeingangs und der Programmerfassung voranzutreiben.
MW: Wird das Internet als Medium für Musik die Abrechnungsmodi generell verändern?
Kreile: Das ist ein wichtiger Aspekt bei der aktuellen Diskussion über die Durchsetzung der Urheberrechte im Internet. Denn so wichtig es ist, dass die Verwertungsgesellschaften in aller Welt für die globale Durchsetzung der Urheberrechte im Internet eintreten, so wichtig ist es natürlich auch, dass künftig in den neuen digitalen Netzen der Grundsatz gewahrt bleibt, dass der Urheber an jeder Nutzung seines Werkes zu beteiligen ist und dafür einen angemessenen Lohn erhält. Und so wird die GEMA im neuen Medium Internet also auch mit größter Sorgfalt darauf achten, dass die unterschiedlichsten Musiknutzungen im Netz minutiös protokolliert werden.





