Napster nach Urteilsspruch unter Zugzwang
Am Montag, dem 12. Februar, bestätigte der 9. US-Berufungsgerichtshof das erste Urteil gegen den Tauschdienst Napster: Der Peer-to-Peer-Service verletze Urheberrecht. Nun kann nur noch ein legales Geschäftsmodell das Überleben des Angebots sichern.
Der 9. US-Berufungsgerichtshof bestätigte am 12. Februar das gegen Napster Inc., das den Musiktauschdienst als illegal einstufte. Das Gericht entschied, dass der Peer-to-Peer-Service den Tausch von urheberrechtlich geschütztem Material einstellen muss und für "mittelbare Urheberrechtsverletzungen" haftbar gemacht werden kann. Napster muss seinen geschätzten 56 Millionen Usern nun den Zugang zu geschützten Inhalten verwehren. Zudem müssen alle Links zu Usern, die geschütze Musik auf ihren Festplatten speichern, entfernt werden. Napster-Sprecher sagten bereits im Vorfeld, dass ein solches Urteil zur Schließung des Dienstes führen würde. In ihrer 58-seitigen Urteilsbegründung verwiesen die drei Richter den Fall an Bezirksrichterin Marylin Hall Patel zurück, die am 26. Juli 2000 das erste Urteil gegen Napster ausgesprochen hatte. Hall muss nun ihre Verfügung neu formulieren und dabei stärker auf die Urheberrechtsproblematik eingehen. Bis dahin darf Napster in seiner jetzigen Form am Netz bleiben. Rolf Schmidt-Holtz, President & CEO von BMG Entertainment, erklärte zum Urteil: "BMG steht weiterhin zur Entwicklung sicherer Filesharing-Dienste, die unsere Künstler und andere Rechteinhaber berücksichtigen. BMG erkennt den starken Wunsch der Kunden nach Filesharing-Angeboten an und wird zusammen mit der Bertelsmann eCommerce Group und Napster an Industrie-gestützten Angeboten arbeiten, die die Fans näher an ihre Lieblingskünstler bringen." Die Bertelsmann eCommerce Group, wie BMG ein Tochterunternehmen der Bertelsmann AG, schloss am 31. Oktober 2000 eine mit Napster und stellte einen Kredit zur Entwicklung eines legalen Geschäftsmodells zur Verfügung. BMG gehört zusammen mit den anderen Majorfirmen zu den Klägern gegen den Tauschservice, will jedoch bei Vorlage eines neuen Geschäftsmodells diese Klage zurück ziehen.