Musikverkäufe im Internet bereiten Microsoft Ärger
Microsoft gerät rund ein Jahr nach einer außergerichtlichen Einigung wegen wettbewerbsfeindlichem Geschäftsgebahren wieder ins Zentrum der Ermittlungen: Angeblich nutzt der Computer-Hersteller seine Quasi-Monopolstellung, um beim Verkauf von Musik über das Internet die Konkurrenz regelwidrig auszubremsen.
Microsoft gerät rund ein Jahr nach einer außergerichtlichen Einigung wegen wettbewerbsfeindlichem Geschäftsgebahren wieder ins Zentrum der Ermittlungen: Angeblich nutzt der Computer-Hersteller seine Quasi-Monopolstellung aus, um beim Verkauf von Musik über das Internet die Konkurrenz regelwidrig auszubremsen. Kern der jüngsten Untersuchung des US-Justizministeriums ist eine Funktion im Betriebssystem Windows XP namens "Shop for Music online". Sie ermöglicht es den Nutzern des Systems, im Internet nach Einkaufsmöglichkeiten für Musik zu suchen. Immer wenn man diese Funktion anklickt, öffnet sich ein Browserfenster des MS Internet Explorer, der den Nutzer zur Seite WindowsMedia.com führt, so das Argument der Anwälte. Von dort aus werde man zu Kooperationspartnern wie CDNow oder Buy.com weitergeleitet, allerdings nicht zu Angeboten der Konkurrenz. Selbst wenn man als Nutzer der Windows-Software bevorzugt einen anderen Browser als den Microsoft-Browser verwendet, öffnet besagte Funktion den Explorer. Dies verletze die Wettbewerbsregeln, findet das Justizministerium, und fürchtet, dass Microsoft klammheimlich steuern will, wo Menschen ihre Musik im Netz kaufen. Vor fast genau einem Jahr willigte der Computer-Riese in einem außergerichtlichen Vergleich ein, sich an kartellrechtliche Auflagen zu halten. Sollte bis Ende dieser Woche keine Lösung in dieser Detailfrage erzielt werden, wird sich Richterin Colleen Kollar-Kotelly mit der Angelenheit befassen und gegebenenfalls eine Einstweilige Verfügung erlassen. Bei Microsoft hieß es, man sei kooperationswillig.