Musicline gewinnt Namensstreit
Am 30. August hob das Landgericht Hamburg die einstweilige Verfügung gegen den Bundesverband Phono auf. Damit darf die gemeinsame Internetplattform der Musikindustrie weiterhin den Namen www.musicline.de tragen.
Am 30. August hob das Landgericht Hamburg die einstweilige Verfügung gegen den Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft auf. Damit darf die gemeinsame Internetplattform der Musikindustrie weiterhin den Namen www.musicline.de tragen. "Musicline.de ist und bleibt die zentrale Einstiegsplattform für Musik im Internet", erklärte Horst Christian Blume, Geschäftsführer von PhonoNet, einer Tochtergesellschaft des Bundesverbands der Phonographischen Wirtschaft. Ein Schweizer Unternehmen hatte vor einigen Tagen diese Verfügung beantragt und eigene Rechte auf den Namen "musicline" geltend gemacht. PhonoNet konnte vor Gericht nachweisen, dass der Name musicline von PhonoNet zu Recht genutzt wird und ältere Ansprüche des klagenden Unternehmens nicht bestehen. Damit darf PhonoNet ab sofort den Namen wieder für ihre "Such- und Findemaschine" zu Musik verwenden. In den letzten Tagen waren Nutzer wegen der offenen Rechtsfrage auf eine URL anderen Namens verwiesen worden. Dies ist nun nicht mehr nötig. "Ich habe den Eindruck, unsere Gegner wollten mit dem Rechtsstreit die schnelle Mark machen", führt Horst Blume aus. "Statt dessen prüfen wir nun Schadensersatzforderungen gegen das Unternehmen, das uns die Verfügung beschert hat."