Konzertveranstalter Hoffmann muß 1,5 Mio. Mark an GEMA nachzahlen
Im Streit zwischen der GEMA und dem Konzertveranstalter Matthias Hoffmann um die Gebührenabrechnung für das Konzert der Drei Tenöre im August 1996 in Düsseldorf, entsprach das Gericht den Forderungen der GEMA. Nun muß der Impresario mehr als 1,5 Millionen Mark nachträglich an die Rechteverwertungsgesellschaft abführen. In der Urteilsbegründung hieß es, der GEMA-Tarif E für ernste Musik ist bei Eintrittspreisen von bis zu 750 Mark nicht mehr anzuwenden. Bei Anwendung dieses Tarifs wären lediglich 97.000 Mark fällig. Es gilt aber nun der Tarif G für Musikaufführungen von Großhallenbetrieben und Gastspielunternehmen. Bei Anwendung dieses Tarifs hat die GEMA Anspruch auf mehr als 1,5 Millionen Mark. Zudem muß der Veranstalter Zinsen zahlen und die Bruttoeinnahmen aus dem Gastspiel offenlegen. Ob der Konzertveranstalter beim Oberlandesgericht Karlsruhe Berufung einlegen wird, war bis Redaktionsschluß noch nicht bekannt.