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Anders gewinnt erneut Rechtsstreit gegen Bohlen

Das Landgericht Berlin bestätigt in seinem Urteil vom 24. Juni die Einstweilige Verfügung, die Thomas Anders und seine Anwälte im Oktober vergangenen Jahres gegen Dieter Bohlen bzw. den Verlag Random House erwirkt hatten.

dg25.06.2004 10:53
Vorläufiger Sieger im Modern-Talking-Zoff: Thomas Anders
Vorläufiger Sieger im Modern-Talking-Zoff: Thomas Anders

Das Landgericht Berlin bestätigt in seinem Urteil vom 24. Juni die Einstweilige Verfügung, die Thomas Anders und seine Anwälte im Oktober vergangenen Jahres gegen Dieter Bohlen bzw. den Verlag Random House erwirkt hatten. Anders sah durch Aussagen in Bohlens Buch "Hinter den Kulissen" seine Persönlichkeitsrechte verletzt. Nachdem Bohlen und sein Verlag in erster Instanz unterlagen, beantragten sie ein zweites Gerichtsverfahren. Bohlens Äußerungen, Anders habe sich auf seine Kosten bereichert, wurde in diesem Verfahren abermals untersagt. Im Falle einer Zuwiderhandlung droht Autor und Verlag nun eine Strafe von bis zu 250.000 Euro. "Es war unverständlich, weshalb Random House und Dieter Bohlen ein weiteres Gerichtsverfahren angestrengt haben, obwohl von vorneherein feststand, dass die unsäglichen Vorwürfe vollkommen aus der Luft gegriffen sind", kommentiert Anders Anwalt das Verfahren. Bei Bohlens Ex-Kollege überwiegt die Freude über das Urteil: "Damit wird unmissverständlich klar, dass niemand einen anderen Menschen in der Öffentlichkeit diffamieren darf, um wirtschaftliches Kapital daraus zu schlagen."

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