Das Oberlandesgericht Bremen hat bestätigt, dass von CTS Eventim erhobene pauschale Servicegebühren für "Premiumversand" oder Tickets zum Selbstausdrucken rechtswidrig sind. CTS Eventim will nun beim BGH eine Revision des Urteils erwirken.
fm27.06.2017 12:07
Setzt nun auf eine Revision beim BGH: Klaus-Peter Schulenberg, CEO CTS EventimMusikwoche
Das Oberlandesgericht (OLG) Bremen hat in einem Urteil vom 15. Juni 2017 die Berufung von CTS Eventim gegen das erstinstanzliche Urteil des Landgerichtes (LG) der Hansestadt im Rechtsstreit um Servicegebühren als unbegründet zurückgewiesen.
Das Oberlandesgericht (OLG) Bremen hat in einem Urteil vom 15. Juni 2017 die Berufung von CTS Eventim gegen das erstinstanzliche Urteil des Landgerichtes (LG) der Hansestadt im Rechtsstreit um Servicegebühren als unbegründet zurückgewiesen.