OLG bestätigt Übernahmeverbot von Four Artists durch CTS Eventim

Bereits im November 2017 hatte das Bundeskartellamt der Übernahme der Mehrheitsanteile von Four Artists durch CTS Eventim eine Absage erteilt. Dagegen hatte CTS Eventim Rechtsmittel eingelegt. Jetzt hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die Beschwerde von CTS Eventim zurückgewiesen.

Bereits im November 2017 hatte das Bundeskartellamt der Übernahme der Mehrheitsanteile von Four Artists durch CTS Eventim eine Absage erteilt. Dagegen hatte CTS Eventim Rechtsmittel eingelegt. Jetzt hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die Beschwerde von CTS Eventim zurückgewiesen und die damalige Entscheidung gerichtlich bestätigt.

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