LiveKomm legt Kulturschallverordnung vor
Im Vorfeld der Gesetzesnovellierung der Technischen Anleitung (TA) Lärm der Bundesregierung laut Koalitionsvertrag macht der Bundesverband der Musikspielstätten einen Vorschlag zur Neuregelung.
"E-Gitarren, tanzbarer Beat, Gesang, Applaus und Gespräche von Personen vor dem Club: Geht es nach dem Gesetz, ist all das nicht zu unterscheiden von Presslufthämmern und Kettensägen. Denn in Deutschland fallen Schallemissionen aus Clubs in die Kategorie 'Gewerbelärm'", klagt die LiveKomm in einer Mitteilung. Grund dafür seien die Regelungen in der TA Lärm, die als Verwaltungsvorschrift kommunalen Behörden als Orientierung dient. Dort wird hauptsächlich der Umgang mit Gewerbe- und Industrielärm geregelt. "Allerdings wird die TA Lärm der Realität des gesellschaftlichen Miteinanders heutzutage durch Kulturschall nicht mehr gerecht", betont der Verband.