Seit dem 1. Januar können sich Ticketkäufer:innen ihre Gutscheine auszahlen lassen, die sie als Ausgleich für ausgefallene Veranstaltungen erhielten. Aber nicht nur das bereitet vielen Kulturveranstalter:innen derzeit Sorge.
Jonas Kiss12.01.2022 10:08
Könnten durch die Rückzahlungen an die Ticketkäufer*innen in Existenznot kommen: die Konzertveranstalter*innenImago, Pop-Eye
Seit dem 1. Januar 2022 können sich Ticketkäufer:innen ihre Gutscheine auszahlen lassen, die sie in der ersten Corona-Welle 2020 als Ausgleich für ausgefallene Veranstaltungen erhielten. Aber nicht nur das bereitet vielen Kulturveranstalter:innen derzeit Sorge.
Seit dem 1. Januar 2022 können sich Ticketkäufer:innen ihre Gutscheine auszahlen lassen, die sie in der ersten Corona-Welle 2020 als Ausgleich für ausgefallene Veranstaltungen erhielten. Aber nicht nur das bereitet vielen Kulturveranstalter:innen derzeit Sorge.