Im Auftrag des österreichischen Sozialministeriums hatte der Verein für Konsumenteninformation CTS Eventim Austria verklagt, weil das Unternehmen bei Ö-Ticket Gebühren Zusatzgebühren für verschiedene Zustellungsarten erhoben hatte. Dagegen ist nun ein allerdings noch nicht rechtskräftiges Urteil ergangen.
_disc08.08.2017 11:32
Muss womöglich auf Zustellungsgebühren verzichten: das von CTS Eventim Austria betrieben Angebot Ö-TicketScreenshot/CTS Eventim Austria
Im Auftrag des österreichischen Sozialministeriums hatte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) CTS Eventim Austria verklagt, weil das Unternehmen beim Ticketservice Ö-Ticket Zusatzgebühren für verschiedene Zustellungsarten erhoben hatte. Dagegen ist nun beim Handelsgericht Wien ein allerdings noch nicht rechtskräftiges Urteil ergangen. Demzufolge seien alle eingeklagten Klauseln gesetzwidrig.
Im Auftrag des österreichischen Sozialministeriums hatte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) CTS Eventim Austria verklagt, weil das Unternehmen beim Ticketservice Ö-Ticket Zusatzgebühren für verschiedene Zustellungsarten erhoben hatte. Dagegen ist nun beim Handelsgericht Wien ein allerdings noch nicht rechtskräftiges Urteil ergangen. Demzufolge seien alle eingeklagten Klauseln gesetzwidrig.