Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einer Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen CTS Eventim stattgegeben. Demnach sei eine pauschale "Servicegebühr" von 2,50 Euro für die elektronische Übermittlung einer Eintrittskarte zum Selbstausdrucken unzulässig - ebenso ein "Premiumversand inklusive Bearbeitungsgebühr" von 14,90 Euro wie bei der AC/DC-Tour 2015. Die Verbraucherzentrale fordert CTS Eventim zur Rückzahlung der Gebühren an die Kunden auf.
fm24.08.2018 08:46
Fordert CTS Eventim zur "unmittelbaren" Gebührenerstattung an die Kunden auf: Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRWVerbraucherzentrale NRW
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einer Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen die CTS Eventim AG & Co KGaA stattgegeben, Demnach sei eine pauschale "Servicegebühr" in Höhe von 2,50 Euro für die elektronische Übermittlung einer Eintrittskarte zum Selbstausdrucken unzulässig.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einer Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen die CTS Eventim AG & Co KGaA stattgegeben, Demnach sei eine pauschale "Servicegebühr" in Höhe von 2,50 Euro für die elektronische Übermittlung einer Eintrittskarte zum Selbstausdrucken unzulässig.