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Ambivalentes Echo auf BKM-Mindestvergütungsstandards

Am 13. Februar hat Kulturstaatsministerin Claudia Roth angekündigt, dass die Bundesregierung ab dem 1. Juli 2024 eine verbindliche Verpflichtung zur Einhaltung von Mindestvergütungsstandards für Tätigkeiten auf Honorarbasis eingeführt werden soll. Diese gelte für Förderungen, bei denen der Finanzierungsanteil des Bundesressorts für Kultur und Medien 50 Prozent übersteigt. MusikWoche hat erste Stellungnahmen eingesammelt.

Dietmar Schwenger15.02.2024 13:02
Ambivalentes Echo auf BKM-Mindestvergütungsstandards
Sieht bei den neuen Mindestvergütungsstandards noch "viele offene Fragen": BDKV-Geschäftsführer Johannes Everke. Foto: Ann-Christine Krings/BDKV

Johannes Everke, Geschäftsführer BDKV: "Natürlich sind wir für faire Arbeitsbedingungen und dass man von seiner Kunst leben kann! Das aktuelle Modell berücksichtigt allerdings noch nicht die elementare Frage, woher das Geld eigentlich kommen soll und droht, gleich auf mehreren Ebenen Schaden anzurichten – und zwar auch im privaten Sektor der Kultur. Wenn das kulturelle Angebot nicht stark schrumpfen soll, müssten die öffentlichen Kulturhaushalte deutlich steigen. Wenn ...

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