Der BVMI hat das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts begrüßt, das die Berufung eines Host-Providers der Stream-Ripping-Software YouTube-DL vollständig zurückgewiesen hat. Das Gericht bestätigte damit eine frühere Entscheidung des Landgerichts Hamburg, die den Beklagten dazu verpflichtet, das Hosting der Software einzustellen. Zudem wurde eine grundsätzliche Schadensersatzhaftung festgestellt. Eine Revision wurde nicht zugelassen, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Warnt, "man sollte besser nicht darauf vertrauen, sich der Haftung einfach entziehen zu können": René Houareau, Geschäftsführer Recht & Politik BVMI.Foto: Markus Nass
Die Software YouTube-DL ermöglicht es Nutzern, Inhalte direkt von Plattformen wie YouTube herunterzuladen und dabei technische Schutzmaßnahmen zu umgehen, die lizenzierte Inhalte vor unbefugtem Zugriff schützen sollen.
Die Software YouTube-DL ermöglicht es Nutzern, Inhalte direkt von Plattformen wie YouTube herunterzuladen und dabei technische Schutzmaßnahmen zu umgehen, die lizenzierte Inhalte vor unbefugtem Zugriff schützen sollen.