Mit einer sogenannten "interlocutory appeal", auf Deutsch eine Zwischenberufung, will der Konzern Live Nation den anstehenden Kartellprozess gegen sich und seine Tochterfirma Ticketmaster stoppen, bevor dieser überhaupt beginnen kann. Unter anderem stellt sich der Konzern gegen die in der Klage aufgestellten Definitionen des Livemarkts.
Wehrt sich weiter gegen eine Kartellklage: Live Nation mit der Tochterfirma Ticketmaster.Foto: Jonathan Raa, NurPhoto, Imago
Offensichtlich will Live Nation mit aller Kraft verhindern, dass der Prozess gegen sie am 2. März 2026 regulär beginnt. Dazu hat der Konzern nun den etwas ungewöhnlichen Schritt einer "interlocutory appeal" oder Zwischenberufung eingeleitet. So will das Unternehmen von einem Berufungsgericht prüfen lassen, ob die Anklagen zulässig sind.
Offensichtlich will Live Nation mit aller Kraft verhindern, dass der Prozess gegen sie am 2. März 2026 regulär beginnt. Dazu hat der Konzern nun den etwas ungewöhnlichen Schritt einer "interlocutory appeal" oder Zwischenberufung eingeleitet. So will das Unternehmen von einem Berufungsgericht prüfen lassen, ob die Anklagen zulässig sind.