GEMA und Deutscher Olympischer Sportbund regeln Musiknutzung bis 2029
Die GEMA und der Deutsche Olympische Sportbund haben sich nach "intensiven Verhandlungen" auf eine Fortführung des bestehenden Pauschalvertrages zur Musiknutzung in Sportvereinen geeinigt. Die Vereinbarung hat eine Laufzeit bis 2029 und betrifft rund 86.000 deutsche Sportvereine.
Will mit dem GEMA-Deal eine "unkomplizierte und rechtssichere Nutzung von Musik" sichern: Thomas Weikert (Präsident DOSB).Foto: DOSB, Picture Alliance
Der Pauschalvertrag zwischen der GEMA und dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) regelt die musikalische Untermalung bei Sportfesten, Vereinsfeiern, Trainingsangeboten und Fitnesskursen. Gleichzeitig soll er sicherstellen, dass Komponist:innen, Textautor:innen und Musikverlage für den Einsatz ihrer Werke angemessen vergütet werden, wie es von der GEMA heißt.
Der Pauschalvertrag zwischen der GEMA und dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) regelt die musikalische Untermalung bei Sportfesten, Vereinsfeiern, Trainingsangeboten und Fitnesskursen. Gleichzeitig soll er sicherstellen, dass Komponist:innen, Textautor:innen und Musikverlage für den Einsatz ihrer Werke angemessen vergütet werden, wie es von der GEMA heißt.