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GEMA sieht sich vom BGH im Tanz-Tarifstreit bestätigt

Mit einem Branchenverband der Tanzschulen konnte die GEMA zum Jahreswechsel einen neuen Pauschalvertrag schließen, die Auseinandersetzung mit einem anderen Verband ging derweil weiter. Nun verkündete der Bundesgerichtshof laut der Verwertungsgesellschaft "ein wichtiges Urteil".

Knut Schlinger23.05.2025 09:20
GEMA sieht sich vom BGH im Tanz-Tarifstreit bestätigt
Wertet eine "umsatzbasierte Berechnungsbasis" als Möglichkeit zu einer "gerechtere Vergütung für die Nutzung von Musik": Johannes Everding, der bei der GEMA als Direktor Geschäftsentwicklung fungiert. Foto: Christoph Gramann

Nach Angaben der GEMA verkündete der Bundesgerichtshof (BGH) am 22. Mai 2025 ein Urteil im Zwist zwischen der Verwertungsgesellschaft und der Deutschen Tanzschulinhabervereinigung (DTIV). Mit der Entscheidung (Aktenzeichen I ZR 133/23) habe der BGH nach Einschätzung der GEMA die Revision des Tanzschul-Branchenverbands gegen ein Urteil des OLG München größtenteils zurückgewiesen. Tanzschulen seien somit verpflichtet, "der GEMA ihre Umsätze offenzulegen", sodass auf dieser Grundlage eine "faire Vergütung für die Nutzung von Musik in Tanzschulen errechnet" werden könne.

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